Hausordnung
  • Jugendliche unter 18 Jahren sind von einem volljährigen Leiter/Leiterin zu beaufsichtigen.
  • Jede Gruppe ist angehalten, Rücksicht auf Mitmieter zu nehmen (Nachtspiele, Nachtgesänge, Radiogeräte, etc.)
  • Den Anordnungen des Beauftragten den Pfadfinder Fördererkreises e.V. ist unbedingt folge zu leisten.
  • Lagerfeuer sind so anzulegen, dass sie den Brandschutzbestimmungen entsprechen. Asche der Feuerstelle ist in den dafür bereitgestellten Containern zu entsorgen.
  • Das Abholzen und Beschädigen von Bäumen ist verboten. Für Schäden durch Baumfrevel oder nichteinhalten der Brandschutzbestimmungen haftet der Unterzeichnende.
  • Das Besteigen sämtlicher Dachflächen ist verboten.
  • Schlafböden sind nur mit Hausschuhen zu betreten.
  • Essen und Rauchen in den Schlafböden ist untersagt.
  • Das Einbrennen von Namen, Symbolen etc. ist verboten. Ebenso das BEschriften oder Beschmieren von Möbeln und Wänden.
  • Die Blockhütten und Toiletten sind durch den jeweiligen Benutzer selbst zu reinigen und sauber zu verlassen (feucht wischen), Türen und Fenster zu verriegeln. Andernfalls werden für die Endreinigung 125,-- Euro berechnet.
  • Zurückgelassene Abfälle wie Flaschen, Papier, Dosen, usw. (auch außerhalb der Hütten) werden auf Kosten des Verunreinigers entfernt.
  • Beim verlassen der Hütten ist in jeder Hütte ein Holzvorrat für die nachfolgende Gruppe zu hinterlassen. Der Vorrat muss mindestens so groß sein, dass genügend Material für die ersten Stunden vorhanden ist.


Bei Zuwiderhandlungen ist der Beauftragte des Pfadfinder Fördererkreises e.V. berechtigt, betreffende Personen vom Platz zu weisen. Für Unfälle oder Diebstähle übernehmen wir keine Haftung.

 

 
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