Zeltplatzordnung

Das Team des "Pfadfindercentrums Callenberg" des Pfadfinderfördererkreises e.V. begrüßt seine Gäste herzlich und wünscht einen angenehmen Aufenthalt.

  • Für Unfälle und Diebstähle übernimmt der Pfadfinderfördererkreis e.V. keine Haftung. Dafür tragen die jeweiligen Aufsichtspersonen des Nutzers die Verantwortung.
  • Den Weisungen der Mitarbeiter des Jugendzeltplatzes in Bezug auf die Einhaltung der Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit ist Folge zu leisten. Den Mitarbeitern ist ggf. uneingeschränkter Zutritt zu gewähren.
  • Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz.
  • Kinder und Jugendliche sind von einem volljährigen Leiter/in zu beaufsichtigen.
  • Im Haupthaus und im ehemaligen Pferdestall ist das Rauchen verboten.
  • Für Schäden, die die Nutzer mutwillig oder fahrlässig verursachen haften diese im vollen Umfang, also auch für Nachfolgeschäden wie Kapazitätsverluste während der Reparatur.
  • Kraftfahrzeuge dürfen nur im Bereich des Haupthauses auf der geteerten Fläche abgestellt werden. Die Einfahrt und der Zugang zum Haus müssen frei gehalten werden.
  • In der Mittagszeit (12.00 - 15.00Uhr) sind sämtliche Aktivitäten einzustellen, welche nicht mit der Mittagsruhe vereinbar sind.
  • Ab 22.00 Uhr ist auf dem gesamten Gelände die Nachtruhe einzuhalten. Wir bitten auch außerhalb der Ruhezeiten auf die Lautstärke zu achten.
  • Mitgebrachte elektronische Musikgeräte dürfen nur tagsüber betrieben werden, wobei auf Nachbargruppen und Anwohner des Ortes Rücksicht zu nehmen ist. Größere Beschallungsanlagen und lärmende Elektrogeräte dürfen nicht betrieben werden.
  • Das Zelten ist nur auf den vorgegebenen Flächen erlaubt.
  • Auf den Zeltplätzen ist es verboten mit motorisierten Fahrzeugen zu fahren.
  • Lagerfeuer darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen und nach Absprache mit dem Zeltplatzteam abgebrannt werden. Die Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Auf die Waldbrandstufen ist zu achten.
  • Das Abholzen und Beschädigen von Bäumen ist verboten. Für Schäden durch Baumfrevel oder Nichteinhalten der Brandschutzbestimmungen haftet der Unterzeichnende.
  • Nachtwanderungen sollten nur mit Rücksprache mit den benachbarten Jagdpächtern durchgeführt werden, um eine Gefährdung der Teilnehmer und eine Störung der Jagd durch die Teilnehmer zu vermeiden.
  • Bei Nachtwanderungen dürfen innerhalb des Waldes keine Fackeln, Kerzen o.ä. Feuer mitgeführt werden.

Sauberhaltung und Endreinigung

  • Während des Aufenthaltes ist der Nutzer für die Ordnung und Sauberhaltung selbst verantwortlich.
  • Das Wirtschaftsgebäude, bzw. die Hütten, einschließlich der Sanitäranlagen und Küche sind vor Abreise selbst zu reinigen. Türen und Fenster sind zu verriegeln. Andernfalls wird für die Endreinigung eine Gebühr berechnet.
  • Der Müll ist regelmäßig in den Mülltonnen am Haupthaus zu entsorgen. Die Mülltrennung ist einzuhalten.


Nichteinhaltung der Zeltplatzordnung löst den geschlossenen Vertrag und hat die sofortige Abreise des Nutzers, im Einzelfall auch nur des Verursachers, zur Folge. Finanzielle Verluste sind in diesem Fall von den Nutzern zu tragen und auszugleichen.

Die Zeltplatzordnung ist allen Teilnehmern zu Beginn der Freizeit vom verantwortlichen Leiter in geeigneter Weise bekannt zu geben.

 
Joomla SEF URLs by Artio